Mit dem seit dem 01.01.2023 In Kraft getretenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG), die auch für viele Unternehmen der Gießerei-Industrieunternehmen zur Alltagsrealität werden wird, nimmt die Bedeutung der Berücksichtigung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten zu. Viele Unternehmen müssen sowohl bei Sorgfaltspflichten und auch in Bezug auf die Einhaltung definierter Menschenrechte und bestimmten Umweltverstöße zusätzlichen Aufwand betreiben.
In diesem Zusammenhang bieten wir ein LKSG-Briefing an, dessen Ziel es ist, Gießereibetriebe zu befähigen, die zum Teil umfangreichen Anforderungen für Scope-Unternehmen (größer 3000 MA) als auch für NON-Scope Unternehmen (kleiner 3000 MA) zu ermitteln und pragmatisch sowie angemessen zu verwirklichen. Für die Teilnahme sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich.
Während des Briefings werden grundsätzliche Aspekte für das Projektwesen, die neu Sorgfaltspflichten anhand der Quellenanalyse vorgestellt und jeweils Umsetzungsimpulse für den Betriebsalltag gegeben. Begleitend werden relevante Auslegungen der BAFA, des BMAS und des BMZ gegeben.
Vortragsthemen
- LKSG-Historie, Vorgedanken
- Vorstellung der neun Sorgfaltspflichten des LKSG inkl. Umsetzungsimpulse
- Erläuterung der betroffenen Rechtspositionen zu Menschenrechten und Umweltverstößen
- konkrete Auslegungen aus Handlungsanleitungen und FAQ der Ministerien und Behörden
- Hinweise zur vertraglichen Zusicherung und Kundenerwartungen gem. § 6 (4) LKSG
- Umgang mit Kundenanforderungen
- Ausblick auf in Planung befindlicher EU-Regelungen – „CS3D“
Agenda
09. Mai 2023, 9.00 bis 12.00 Uhr
Schlagworte
GießereiGießerei-IndustrieLieferketteMesse