Damit die mittelständischen Unternehmen wieder ihre Stärken im (globalen) Wettbewerb ausspielen können, brauchen sie in der aktuellen Situation gute und verlässliche Rahmenbedingungen – und keine sektoralen und größenbezogenen Unterstützungsmaßnahmen. Zu guten und verlässlichen Rahmenbedingungen zählen gemäss der Forschungsergebnisse des IfM Bonn insbesondere drei Aspekte: Ein konsequenter Bürokratieabbau, eine Mittelstandspolitik, die sich als Querschnittspolitik versteht, und eine mittelstandsorientierte Finanzierung der ökologischen Transformation.
Aktuell werden laut Fallstudien des IfM Bonn allein durch die Erfüllung der bürokratischen Pflichten auf Bundesebene beispielsweise in einem kleinen Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus rund drei Prozent des Umsatzes jährlich gebunden. Dies sind bei einem Umsatz von 23,5 Millionen rund 705.000 Euro – und umgerechnet auf die Beschäftigungskosten zehn in Vollzeit arbeitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bei einem größeren Unternehmen der gleichen Branche mit einem Umsatz von 239,5 Millionen Euro liegen die Kosten für diesen bürokratischen Aufwand bei einem Prozent (2,48 Millionen Euro) bzw. bei den Beschäftigungskosten für 40 vollzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. "Auch wenn Bürokratie per se wichtige wirtschaftliche Funktionen wie die Sicherstellung von Planungs- und Rechtssicherheit oder der Gleichbehandlung erfüllt, bindet der aktuelle Umfang in den Unternehmen wertvolle Ressourcen", legt die IfM-Präsidentin dar.
Zur Bürokratiebelastung tragen aber nicht nur die Regulierungen auf Bundesebene bei, sondern beispielsweise auch langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren auf Länder- und kommunaler Ebene sowie die Vorgaben von Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft, Normungsinstituten oder innerhalb von Wertschöpfungsketten. Sowohl der Gesetzgeber als auch alle sonstigen Normensetzer sollten daher regelmäßig prüfen, wo Bürokratie verantwortlich abgebaut werden könne.
Mögliche Folgen von Gesetzesinitiativen frühzeitig abschätzen
Die Mittelstandspolitik müsse aber auch noch stärker als Querschnittspolitik gedacht und die praktischen Folgewirkungen bereits in der Konzeption – z.B. durch Praxischecks und die Konsultation von relevanten Stakeholdern – frühzeitig überprüft werden. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass die gesetzlichen Vorgaben, die in den verschiedenen Ministerien initiiert werden, insbesondere die kleineren Unternehmen indirekt nachhaltig belasten. "Ein Beispiel hierfür ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Zwar sind aktuell die kleineren Unternehmen von dem seit Anfang 2023 geltenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz noch ausgenommen, tatsächlich werden sie jedoch als Zulieferer davon tangiert – und müssen ihren größeren Kunden entsprechende Daten zur Verfügung stellen", kritisiert Prof. Dr. Dr. h.c. Friederike Welter. So gab bereits 2022 ein Drittel der kleineren Unternehmen mit Großunternehmen als Kunden bei einer regionalen Befragung in der Region Siegen-Wittgenstein und Olpe an, bereits auf entsprechende Daten angesprochen worden zu sein.
Finanzierungseigenheiten des Mittelstands berücksichtigen
In der jüngsten Vergangenheit hat laut IfM Bonn gut jedes vierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bauliche Maßnahmen umgesetzt, um sich vor den Folgen des Klimawandels zu schützen bzw. nachhaltiger zu wirtschaften. Allerdings sind im Zuge der ökologischen Transformation noch weitere Investitionen notwendig. Diese wollen einer weiteren IfM-Befragung zufolge viele mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer vorrangig mit Hilfe von Krediten finanzieren. Dabei suchen sie überwiegend die Zusammenarbeit mit ihrer Hausbank, zu der sie langjährig gewachsene Verbindungen unterhalten. Der Vorteil angesichts des ökologischen Transformationsprozesses: In der Regel ist die Hausbank gut mit dem Geschäftsmodell des jeweiligen Unternehmens vertraut und kann die zunehmende Bedeutung von Nachhaltigkeitsrisiken für den Geschäftserfolg bei der Kreditvergabe berücksichtigen.
Durch die EU-"Strategie zur Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft" sind die Banken und Sparkassen dazu verpflichtet, die Nachhaltigkeit ihrer Kreditvergabe an Unternehmen zu prüfen und z. B. im Rahmen der Green Asset Ratio (GAR) die Anteile taxonomiekonformer Anlagewerte in ihrem Portfolio offenzulegen. Da zumindest bis ins Jahr 2025 KMU-Kredite pauschal als “braun” gewertet werden, kann dies dazu führen, dass Sparkassen und genossenschaftliche Banken, die im Vergleich zu größeren Geschäftsbanken überproportional viele KMU-Kredite vergeben, bei der GAR-Berechnung benachteiligt werden. Für Außenstehende wirkt die niedrigere GAR dann so, als wäre das Kreditportfolio von Regionalbanken weniger grün als von Großbanken, was wiederum den Wettbewerb unter den Kreditinstituten verzerren kann. Zudem steigt durch den zusätzlichen Informationsbedarf der Kreditgeber auch der Aufwand für die KMU, die erforderlichen Informationen zu erheben und erhöht dadurch die Kreditkosten. "Infolgedessen entstehen hierdurch unnötige Kredithürden, was wiederum Investitionen und Innovationen verhindert – und somit die eigentlich gewollte Transformation behindert statt fördert“, so Prof. Dr. Dr. h.c. Friederike Welter.
Die ausführlichen Studien "Einstellungen und Verhalten mittelständischer Unternehmen angesichts des Klimawandels", "Die Förderung nachhaltiger Finanzierung durch die EU – Auswirkungen auf den Mittelstand" und "Bürokratiekosten von Unternehmen aus dem Maschinen- und Anlagenbau" mit allen Befragungsergebnissen sind auf der Homepage des Instituts für Mittelstandsforschung (www.ifm-bonn.org) abrufbar.
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