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Das LkSG verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten. - © PIXABAY
27.05.2024

Neuerscheinungen helfen bei Umsetzung

Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auch für Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten. Unterstützung bei der Erfüllung dieser Pflichten verspricht das Kissinger Fachmedienhaus WEKA Media mit mehreren Neuerscheinungen.

Die im Lieferkettengesetz (LkSG) definierten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten für Unternehmen sind beträchtlich. Der in §§ 4 ff. geregelte Mindestrahmen sieht vor, dass sie eine Grundsatzerklärung verabschieden, betriebsinterne Zuständigkeiten festlegen und ein Risikomanagement einrichten, das sicherstellt, dass mögliche Auswirkungen unternehmerischen Handelns auf die Menschenrechte ermittelt, verhütet oder gemindert werden. Ebenso verpflichtend ist es, regelmäßige Risikoanalysen durchzuführen, Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern zu verankern, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen und ein Beschwerdeverfahren einzurichten. Hinzu kommt die Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei mittelbaren Zulieferern sowie die Dokumentation. Über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten müssen die Unternehmen jährlich einen Bericht beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen. Die Erfüllung der Aufgaben gestalten sich in Anbetracht der komplexen, globalisierten Lieferketten als schwierig. Bei Nicht-Erfüllen drohen jedoch empfindliche Buß- und Zwangsgelder. Auch wenn das Lieferkettengesetz seit Anfang dieses Jahres 2024 (nur) für alle Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten in Deutschland gilt und formal kleine Betriebe nicht direkt betroffen sind, ist jedoch absehbar, dass es auch für diese – als Teil der Lieferkette – relevant ist.

Mit der „Toolbox Lieferkettengesetz“ verspricht WEKA Media ein praktisches Werkzeug zur sicheren Umsetzung der durch das Gesetz eingeforderten Sorgfaltspflichten. Die Online-Lösung enthält nicht nur eine Schritt-für-Schritt-Darstellung der gesetzlich geforderten Aufgaben, sondern auch praktische, sofort einsetzbare Hilfestellungen bei der Formulierung der Grundsatzerklärung, bei der Durchführung von Risikoanalysen, bei der Aufstellung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie bei der Dokumentation und der Erstellung des Berichts an die BAFA.

Mit der neuen Online-Software „WEKA Lieferkettenbeurteilungen“ soll der im Lieferkettengesetz geforderte Sorgfaltspflichtenbericht einfach und intuitiv gelingen. Alle für die Erstellung und Dokumentation notwendigen Berichtsbestandteile – von der Grundsatzerklärung und der Risikoanalyse über das Beschwerdemanagement bis hin zu den Verantwortlichkeiten – sind dort als Muster hinterlegt und sollen sich einfach auf die individuellen Bedürfnisse anpassen lassen.

Wirkungsvolle mobile Unterweisungen, um Mitarbeiter zeitgemäß zum Thema Lieferkettengesetz zu sensibilisieren, verspricht das professionelle Lernmanagementsystem „SafetyClips by WEKA“. Mit kurzen, unterhaltsamen Lernvideos, die sie geräte-, zeit- und ortsunabhängig aufrufen können, lernen Beschäftigte eigenverantwortlich die Grundlagen des Gesetzes. Durch die mikrokleinen Einheiten sei der Zeitaufwand gering, der Lerneffekt soll dabei umso größer und nachhaltiger sein.

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FachmedienLieferketteSoftware

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