Die WVMetalle fordert in einer Kurzposition die EU auf, ihr KMU-Paket von 2023 an die Besonderheiten des industriellen Mittelstands anzupassen. Der BDG war an der Ausarbeitung beteiligt und unterstützt die Forderungen nachdrücklich.
Deutlich höhere Schwellenwerte für Mitarbeiter und Umsatz sowie die Einführung einer neuen Kategorie für mittelgroße Unternehmen – sogenannte Mid-Caps – im Kern geht es den Verbänden um die Neugliederung der EU-Definition für KMUs. Demgegenüber sieht das KMU-Paket 2023 der EU lediglich vor, die Schwellenwerte für die Umsatz- und Bilanzsumme inflationsbedingt anzupassen.
Damit stellt die EU-Kommission nach Ansicht der WirtschaftsVereinigung Metalle die Besonderheiten des industriellen Mittelstands nicht ausreichend in Rechnung. Denn gerade in der mittelständisch geprägten NE-Metallindustrie, die das Verbändebündnis vertritt, ist aufgrund der hohen Materialkosten die Diskrepanz zwischen Wertschöpfung und Umsatz besonders groß. Nicht nur das Verbändebündnis ist mit der Lösung der EU-Kommission unzufrieden. Erst im April hatten sich der deutsche, französische und italienische Wirtschaftsminister ebenfalls für eine Small Mid-Caps-Kategorie und damit einhergehend für die Erhöhung der EU-KMU-Grenze von 250 auf 500 Mitarbeiter eingesetzt.
Die Kurzposition der WVMetalle geht jedoch deutlich über den Vorstoß der europäischen Wirtschaftsminister hinaus. Er zielt nicht nur darauf ab, den Schwellenwert für KMUs in puncto Mitarbeiter von < 250 auf < 500, sondern auch in puncto Umsatzschwelle von < 50 auf < 125 Mio. Euro zu erhöhen. Und sieht zusätzlich die Kategorie EU-Mid-Caps vor, deren Definition sich an dem neuen EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) orientieren soll. Die so definierte Kategorie würde dann für Unternehmen von 500 bis < 1000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 125 bis < 450 Mio. Euro gelten. Die in der Kurzposition zusammengefassten Forderungen sind im Wesentlichen:
- Überarbeitung der EU-KMU-Definition wie oben erläutert
- Einführung einer Mid-Caps-Kategorie für mittelgroße Unternehmen mit an das EU-Lieferkettengesetz angelehnten Schwellenwerten
- flexible Handhabung von Schwankungen bei Unternehmenskennzahlen, um mehr Planungs- und Rechtssicherheit zu erhalten
- Aufnahme von verbundenen Unternehmen als Einzelgesellschaften in die KMU-Definition
Die Zukunftsfähigkeit mittelständischer Unternehmen hängt wesentlich von ihrer formalen Anerkennung als KMU ab. Denn nur dann kommen sie in den Genuss von einfacheren bürokratischen Vorgaben wie KMU-spezifischen Wettbewerbsregeln oder reduzierten Berichtspflichten, von EU-Förderprogrammen oder Krediten. Mit seiner Lösung will der Verband diesem Umstand Rechnung tragen und außerdem gezieltere Förderprogramme sowie Erleichterungen für den industriellen Mittelstand ermöglichen.
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