Vor einigen Tagen wurde die Förderrichtlinie der neuen „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ zusammen mit den ersten Förderaufrufen für die zwei Fördermodule im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit tritt die Förderrichtlinie in Kraft und der erste Förderaufruf startet. Unternehmen haben jetzt drei Monate Zeit und können bis 30. November 2024 ihre Projektskizzen einreichen. Nach derzeitiger Planung steht für den ersten Förderaufruf ein Volumen von etwas über 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck hatte das Programm am 23. August 2024 vorgestellt.
Vor allem mittelständische Unternehmen werden aufgerufen, ihre Förderprojekte für Investitionen und Technologieentwicklungen einzureichen. Gefragt sind Industrieprojekte zur Dekarbonisierung, beispielsweise durch Elektrifizierung oder Umstellung auf erneuerbaren Wasserstoff sowie Vorhaben zur Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO₂ (CCU und CCS). Die einzelnen Förderbedingungen ergeben sich aus der Förderrichtlinie und den Förderaufrufen zu den zwei Fördermodulen. Im Modul 1 sind Dekarbonisierungsvorhaben mit bis zu 200 Millionen Euro förderfähig. Im Modul 2 sind CCS/CCU- Vorhaben förderfähig, d.h. Investitionsvorhaben mit bis zu 30 Millionen Euro und industrielle Forschungsprojekte mit bis zu 35 Millionen Euro.
Das Förderprogramm BIK soll insgesamt bis 2030 laufen. Für das Förderprogramm stehen für die gesamte Programmlaufzeit nach derzeitiger Planung circa 3,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF).
Die BIK tritt neben das Instrument der Klimaschutzverträge und adressiert zielgenau den Mittelstand. BIK und Klimaschutzverträge sind aufeinander abgestimmt und können nicht kumuliert werden. Die Fördermöglichkeiten starten ab einer Projektgröße von 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und einer Million Euro für große Unternehmen. Ab einem Projektvolumen von 15 Millionen Euro ist eine Kofinanzierung der Bundesländer in Höhe von 30 Prozent vorgesehen.