Viele Betriebe lagern Lithium-Ionen-Akkus z. B. für Werkzeuge und Messgeräte. Der TÜV Nord, Essen, erklärt was beim Brandschutz zu beachten ist.
Für den Umgang mit Akkus gibt es laut TÜV nur wenige spezifische rechtliche Vorgaben, doch Betriebe müssen hier ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen: Nur dann können sie die Sicherheit ihrer Mitarbeiter und Kunden sicherstellen, sich bei Unfällen vor Haftung schützen und in einem solchen Fall Versicherungsansprüche geltend machen. Für Transport und Lagerung empfiehlt der TÜV die Hinweise des VdS und der Berufsgenossenschaften zu beachten sowie die Vorgaben der Versicherung zur brandschutztechnischen Ausstattung umzusetzen. Bei einem Gewicht über 9 kg ist in Abstimmung mit der Versicherung sogar ein spezielles Sicherheitskonzept zu Lagerung, Umgang und betrieblichen Maßnahmen nötig.
Kommt es tatsächlich zu einem Brand, muss ermittelt werden, wer haftbar ist. Hat das Unternehmen keine angemessenen Sicherheits- und Vorsorgemaßnahmen getroffen, verletzt es damit seine Sorgfaltspflicht. Auf der anderen Seite können sich ebenso Kundinnen oder Kunden sowie Beschäftigte durch fahrlässiges Handeln strafbar machen, wenn sie Brandschutz- und Unfallvorkehrungen ignorieren, über die sie ausreichend unterrichtet wurden.
Warum Akkus überhaupt in Brand geraten können und was auf eine defekte Batterie hinweist, erklärt ein aktueller Beitrag im Wissensportal der TÜV Nord Akademie unter: