Jeder zweite Betrieb muss nach einem Großbrand Insolvenz anmelden – das zeigt, wie wichtig vorbeugende Brandschutzmaßnahmen für Unternehmen sind. Die Nürnberger Versicherung informiert über gesetzliche Regelungen, konkrete Schutzmaßnahmen für den Betrieb sowie die richtigen Versicherungen für den Ernstfall.
Bereits im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens spielt der vorbeugende und abwehrende Brandschutz eine entscheidende Rolle: Zu den Vorgaben im Bauordnungsrecht können je nach Bauvorhaben beispielsweise eine feuerhemmende oder feuerbeständige Gebäudekonstruktion, der Verzicht auf brennbare Baustoffe, der Einbau von Brandwänden und eine feuerbeständige Abtrennung von Technikräumen gehören. „Außerdem müssen Unternehmen zahlreiche Vorschriften aus dem Arbeitsschutzrecht, zum Beispiel die Betriebssicherheits- und die Arbeitsstättenverordnung berücksichtigen“, so Gerhard Wegert von der Nürnberger Versicherung. „Sie müssen die Arbeitsstätten so gestalten und betreiben, dass die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter gewährleistet ist.“ Dazu gehört auch der Schutz der Belegschaft vor Brandgefahren. Laut Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber z. B. verpflichtet, für Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung zu sorgen sowie die Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen. Da die Aufgaben und Anforderungen vielfältig und abhängig vom Unternehmen individuell unterschiedlich sind, empfiehlt der Experte, einen Brandschutzbeauftragten zu benennen. Dieser muss dafür eine entsprechende Ausbildung absolvieren. Weitere Informationen hierzu bietet zum Beispiel die Website der VdS Schadenverhütung GmbH unter www.vds.de oder das Druckstück VdS 3111 „Brandschutzbeauftragter“, das kostenfrei heruntergeladen werden kann. Zusätzlich sollte eine sogenannte Brandschutzordnung für die Belegschaft erstellt werden. Diese fasst alle Regelungen zusammen, die das Verhalten von Personen innerhalb des Betriebs im Brandfall sowie Maßnahmen zur Verhütung von Bränden betreffen.
Trotz aller Brandschutzvorkehrungen lassen sich nicht alle Brandereignisse verhindern: Sach- und Ertragsausfallschäden sind dann die unausweichliche Folge. Eine Inhaltsversicherung sichert im Brandfall das gesamte Betriebsinventar umfassend ab. Die Police der Nürnberger Versicherung schließt neben den vorhandenen Sachwerten auch ausfallende Erträge mit ein. Alle Einrichtungen, die sich in Gebrauch befinden, werden dabei zum Neupreis ersetzt. „Das bedeutet, die Versicherung springt auch dann ein, wenn es sich beispielsweise um eine geleaste Maschine oder um das Eigentum eines Kunden oder Geschäftspartners handelt“, erläutert der Experte. Für Schäden an der Immobilie selbst bietet die gewerbliche Gebäudeversicherung den passenden Schutz. Die Leistungen können dabei individuell auf den Betrieb zugeschnitten und so zum Beispiel nur bestimmte Gefahren abgesichert werden.
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